Der Bundesrat will keine zu radikalen und zu starren Rezepte gegen den Zweitwohnungsbau und gegen den Bau von Grossanlagen. Er empfiehlt dem Parlament, zwei Volksinitiativen des Umweltschützers Franz Weber abzulehnen.
Das erste Nein der Landesregierung gilt der Initiative „Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen“. Mit dieser soll der Anteil der Zweitwohnungen pro Gemeinde ungeachtet der Nationalität des Käufers auf 20 Prozent beschränkt werden.
Laut Bundesrat krankt die Initiative vorab daran, dass sie sich starr an die Gemeindegrenzen hält. Damit drohte in bedeutenden Tourismusgemeinden ein faktischer Baustopp, während in andern Gemeinden der Zweitwohnungsanteil zunähme. Heute dehnten sich Tourismusdestinationen zunehmend über die Gemeindegrenzen hinweg aus.
Einen indirekten Vorschlag zum Volksbegehren sieht der Bundesrat in den flankierenden Massnahmen zur Abschaffung der Lex Koller über den Grundstückerwerb durch Personen im Ausland. Mit einer Änderung des Raumplanungsgesetzes will er die Kantone zu Massnahmen gegen die Zweitwohnungsproblematik in ihrer Richtplanung verpflichten.