Liegenschaftssteuer
Die Liegenschaftssteuer beträgt im Tessin 1 °/oo pro Jahr
Der Grundstückswert wird nicht jedes Jahr neu berechnet, sondern periodisch festgelegt. In der Regel werden Grundstücke in den Kantonen nach den für die Vermögenssteuer geltenden Bestimmungen bewertet. Die Steuer wird jedoch auf den Bruttowert des Grundstückes erhoben; Schulden werden nicht berücksichtigt.
Basis ist der Katasterwert oder die amtliche Schätzung. Mehrheitlich stellen die Kantone bei der Bewertung der Grundstücke auf den Verkehrswert, den Ertragswert oder auf eine Kombination der beiden ab; vereinzelt gelten andere Kriterien.
Land- und nichtlandwirtschaftliche Liegenschaften werden meistens unterschiedlich bewertet.
Der Steuersatz
Die Liegenschaftssteuersätze sind in allen Kantonen fest; sie werden in Promille ausgedrückt. Es handelt sich also um eine proportionale Steuer, deren Steuerbetrag immer im gleichen Verhältnis zum Grundstückswert steht.
Der gesetzliche Steuersatz ist nicht – wie meistens bei der Vermögenssteuer – mit einem Steuerfluss (auch Steueranlage genannt) zu multiplizieren. Darum kann der Steuerbetrag aufgrund des Satzes unmittelbar berechnet werden.
(Beispiel: bei einem Steuersatz von 1 °/oo pro Jahr und einem Steuerwert der Liegenschaft von 100.000 Franken ergibt sich ein Steuerbetrag von 100 Franken).
Eigenmietwert
Der Eigenmietwert ist zirka 6.5 % des Gebäudewertes
Den Steuerwert kann man beim Notar oder dem Grundbuchamt erfragen, wobei der Kanton diesen erhöhen kann, wenn er zu tief erscheint resp. nicht einem üblichen Mietzins entspricht.