Lex Koller: Kantone sollen Massnahmen ergreifen (Schweiz, NZZ Online)

Was geschieht, wenn die Lex Koller aufgehoben wird? Das eidgenössische Parlament ringt derzeit um Anpassungen des Raumplanungsgesetzes, um einen überbordenden Zweitwohnungsbau zu verhindern.

(sda) Die Kantone sollen Massnahmen treffen, mit denen in bestimmten Gebieten ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen erreicht werden kann. Die Raumplanungskommission des Ständerats will zu diesem Zweck wie Bundesrat und Nationalrat das Raumplanungsgesetz revidieren.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek) empfiehlt ihrem Rat diese Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG) einstimmig zur Annahme, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.

Gegen eine weitere Zuspitzung

Mit der RPG-Teilrevision reagieren Bundesrat und Parlament auf die geplante Aufhebung der Lex Koller. Sie wollen dafür sorgen, dass sich das Zweitwohnungsproblem in Tourismus-Gebieten nicht weiter zuspitzt, wenn die Beschränkungen für den Verkauf von Grundeigentum an Ausländer aufgehoben wird.

Ausserdem soll die RPG-Revision als indirekter Gegenvorschlag zur Zweitwohnungs-Initiative von Franz Weber dienen. Weber will den Anteil von Zweitwohnungen in allen Gemeinden auf 20 Prozent beschränken.

Zu starrer Rahmen

Dies ist für Bundesrat, Nationalrat und nun auch die Urek ein zu starrer Rahmen. Sie spricht sich wie schon der Nationalrat dagegen aus, dass die Kantone Jahres-Kontingente für den Bau von Zweitwohnungen festlegen müssen.

Stattdessen sollen die Kantone verpflichtet werden, in ihren Richtplänen Gebiete zu bezeichnen, in denen besondere Massnahmen gegen den überbordenden Zweitwohnungsbau getroffen werden müssen.

Massnahmen auflisten

Anders als der Nationalrat will die Urek die möglichen Massnahmen im Gesetz auflisten. Es sind dies etwa die Festlegung von jährlichen Kontingenten oder Erstwohnungsanteilen, die Ausscheidung spezieller Nutzungszonen oder die Erhebung von Lenkungsabgaben. Die Kantone sollen dafür sorgen, dass solche Massnahmen in den betroffenen Gemeinden umgesetzt werden.

Kantone sollen Massnahmen ergreifen (Schweiz, NZZ Online).

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