Baugesuch und BaubewilligungBauten und Anlagen dürfen nur mit einer Bewilligung der zuständigen Behörde errichtet oder geändert werden. Wann benötigt man eine Baubewilligung?Sobald eine bauliche Intervention (auch eine provisorische) einen Ort verändert, braucht es im Prinzip eine Bewilligung. Die kantonalen Baugesetze legen fest, für welche Bauten keine Bewilligung nötig ist. Ist ein Projekt in der Bauzone der Gemeinde angesiedelt, informiert im Zweifelsfall das zuständige Bauamt der Gemeinden über die geltenden Bestimmungen. Trifft dies nicht zu, hilft das kantonale Bauamt weiter.
BaubewilligungDie Baubewilligung wird erteilt, wenn das Bauvorhaben den geltenden eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Bestimmungen entspricht. Das Bauvorhaben muss in erster Linie dem Zonenplan der Gemeinde entsprechen, hat aber zudem weitere Anforderungen zu erfüllen, die sich etwa aus dem Baurecht und dem Umweltschutz (Wasser, Luft, Abfall, Lärm) ergeben oder die im Interesse der öffentlichen Gesundheit und der Sicherheit zu beachten sind.
Baugesuch einreichenDas Gesuch muss bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Diese leitet es unter Umständen an die zuständige kantonale Stelle weiter. Aus dem Formular für die Einreichung eines Baubewilligungsgesuchs geht hervor, welche Informationen und Dokumente für die Prüfung des Gesuchs beigelegt werden müssen. Nach Prüfung des Projekts teilen die Behörden ihren Entscheid dem Gesuchsteller, der Gesuchstellerin mit. Diese Verfügung informiert auch darüber, wie und innerhalb welcher Fristen der Entscheid angefochten werden kann.
Öffentliche Bekanntmachung und Auflage von BaugesuchenDie Einreichung eines Baugesuchs wird öffentlich bekannt gemacht. Diese Veröffentlichung informiert u.a. über die Fristen für eine allfällige Einsprache. Zudem werden das Baugesuch und die Projektunterlagen öffentlich aufgelegt, so dass diese während der Dauer der Einsprachefrist eingesehen werden können. Einsprache kann dann erhoben werden, wenn das Projekt öffentliche oder private, insbesondere nachbarliche Interessen verletzt, die es zu schützen gilt.
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April 5, 2008
Baugesuch ….
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