Am Sonntag den 13. April 2008 findet der zweite Walking Lugano statt. Diese grosse, nationale Veranstaltung wird wieder tausend Sportler anlocken, die mit viel Begeisterung die beiden so populären Disziplinen ausüben möchten.
Die Walking- und Nordic Walking-Freunde haben bei diesem Ereignis Strecken von 6,6 bis 18,6 km zur Auswahl.
Wann : am 13. April 2008; So: 9.00
Wo : Piazza Riforma;6900 Lugano
Website: www.walkinglugano.ch
Ins Grundbuch werden alle in der Schweiz gelegenen Grundstücke aufgenommen, ausser die nicht im Privateigentum stehenden und die dem öffentlichen Gebrauch dienenden Grundstücke.
Grundbuch: Bundesrecht und kantonales Recht
Der Inhalt der Eintragungen im Grundbuch wird vom Bund bestimmt, genauso wie die sich daraus ergebenden Wirkungen; sie sind für die ganze Schweiz identisch. Die Kantone führen das Grundbuch. Sie bestimmen die Anzahl Grundbuchkreise und die Organisation auf ihrem Gebiet. Der Bund (das Bundesamt für Justiz) übt die Oberaufsicht über die kantonalen Grundbuchämter aus. Ein zentrales Grundbuch der ganzen Schweiz gibt es aber nicht.
Einsichtnahme ins Grundbuch
Ohne den Nachweis eines Interesses kann jede Person Auskunft über die Bezeichnung eines Grundstücks und die Grundstücksbeschreibung, den Namen und die Identifikation des Eigentümers, die Eigentumsform und das Erwerbsdatum, die Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie gewisse Anmerkungen erhalten. Wer ein besonderes Interesse darlegt (z.B. wenn man sich in Vertragsverhandlungen hinsichtlich eines Grundstückerwerbs befindet), kann sich beim Grundbuchamt der Ortschaft, in der das Grundstück liegt, gegen Gebühr einen Grundbuchauszug ausstellen lassen.
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