Erwerb von Eigentum
Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks wird man grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Eintragung des Eigentums im Grundbuch. Diese Eintragung stützt sich auf ein Übertragungsgeschäft in Bezug auf das Eigentum: einen Grundstückskauf, eine Schenkung, ein Tauschgeschäft etc. In gewissen Fällen allerdings erfolgt der Übergang des Eigentums unabhängig von der Eintragung im Grundbuch (z.B. im Falle des Eigentumsübergangs infolge eines Erbgangs, einer Enteignung usw.).