Archiv für Januar 11, 2008

Lex Koller in der Übersicht….

Veröffentlicht in rechtliches mit Tags , , , , , , , , , am Januar 11, 2008 von tessinimmobilien
Staatsangehörige
von EG und EFTA
mit Wohnsitz in CH
Angehörige von Staaten
ausserhalb EG
und EFTA
mit Wohnsitz in CH
Ausländer jeder
Herkunft mit Wohn-
sitz im Ausland
Juristische Personen
mit Sitz im Ausland
oderGesellschaft mit
Beherrschung durch
Personen im Ausland
Betriebsstätten-
grundstücke zur Eigennutzung
oder zur
Vermietung
oder Verpachtung
bewilligungsfrei bewilligungsfrei inkl.
Landreservenvon rund
einem Drittel der Fläche.
bewilligungsfrei inkl.
Landreserven von rund
einem Drittel der Fläche.
bewilligungsfrei inkl.
Landreserven von rund
einem Drittel der Fläche.
Wohnung bewilligungsfrei bewilligungsfrei; eine
Wohneinheit am Ort
des Wohnsitzes
ausgeschlossen ausgeschlossen
Zweitwohnung bewilligungsfrei bewilligungspflichtig,
darf nicht vermietet werden
bewilligungspflichtig,
darf nicht vermietet werden.
bewilligungsfrei für
Grenzgänger mit Staats-
angehörigkeit der EG
und EFTA in der Region
desArbeitsortes zum
selber bewohnen
ausgeschlossen
Ferienwohnung bewilligungsfrei bewilligungspflichtig und
ausschliesslich in kantonal
festgelegten Fremden-
verkehrsorten; darf
periodisch vermietet
werden
bewilligungspflichtig und
ausschliesslich in kantonal
festgelegten Fremden-
verkehrsorten; darf
periodisch vermietet
werden
ausgeschlossen
Unüberbautes Land in der Bauzone bewilligungsfrei bewilligungspflicht mit
Ausnahmen
bewilligungspflicht mit
Ausnahmen
Für Betriebsstätte
bewilligungspflichtig mit
Ausnahmen.
Für Wohnungsbau
ausgeschlossen