| Staatsangehörige von EG und EFTA mit Wohnsitz in CH |
Angehörige von Staaten ausserhalb EGund EFTA mit Wohnsitz in CH |
Ausländer jeder Herkunft mit Wohn- sitz im Ausland |
Juristische Personen mit Sitz im Ausland oderGesellschaft mit Beherrschung durch Personen im Ausland |
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| Betriebsstätten- grundstücke zur Eigennutzung oder zur Vermietung oder Verpachtung |
bewilligungsfrei | bewilligungsfrei inkl. Landreservenvon rund einem Drittel der Fläche. |
bewilligungsfrei inkl. Landreserven von rund einem Drittel der Fläche. |
bewilligungsfrei inkl. Landreserven von rund einem Drittel der Fläche. |
| Wohnung | bewilligungsfrei | bewilligungsfrei; eine Wohneinheit am Ort des Wohnsitzes |
ausgeschlossen | ausgeschlossen |
| Zweitwohnung | bewilligungsfrei | bewilligungspflichtig, darf nicht vermietet werden |
bewilligungspflichtig, darf nicht vermietet werden. bewilligungsfrei für Grenzgänger mit Staats- angehörigkeit der EG und EFTA in der Region desArbeitsortes zum selber bewohnen |
ausgeschlossen |
| Ferienwohnung | bewilligungsfrei | bewilligungspflichtig und ausschliesslich in kantonal festgelegten Fremden- verkehrsorten; darf periodisch vermietet werden |
bewilligungspflichtig und ausschliesslich in kantonal festgelegten Fremden- verkehrsorten; darf periodisch vermietet werden |
ausgeschlossen |
| Unüberbautes Land in der Bauzone | bewilligungsfrei | bewilligungspflicht mit Ausnahmen |
bewilligungspflicht mit Ausnahmen |
Für Betriebsstätte bewilligungspflichtig mit Ausnahmen. Für Wohnungsbau ausgeschlossen |